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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung AOK kürzt MLD60 auf MLD45

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Neues Thema
AOK kürzt MLD60 auf MLD45
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physiox100
28.11.2019 12:01
Es gibt für alles ein erstes Mal.
Die AOK hat mir bei einer Patientin die MLD-60 auf 45 gekürzt unter der Begründung: Laut ärztliche Verordnung handelt es sich um kein schwergradiges Lymphödem, daher haben wir auf eine Großbehandlung von 45 Minuten gekürzt.

In der Diagnose steht: chronisches schmerzloses oder Schmerzaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem; R60.9 (Ödem, nicht näher bezeichnet, bds., G.)

Hatte so eine Kürzung schon mal jemand? Die Patienten ist nicht das erste Mal bei uns und wurde vorher nicht gekürzt. Scheint also wieder was neues zu sein, was man sich hat einfallen lassen.

Darf die Kasse das überhaupt? Müsste sowas nicht wenigstens von einem MDK entschieden werden?
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Es gibt für alles ein erstes Mal. Die AOK hat mir bei einer Patientin die MLD-60 auf 45 gekürzt unter der Begründung: Laut ärztliche Verordnung handelt es sich um kein schwergradiges Lymphödem, daher haben wir auf eine Großbehandlung von 45 Minuten gekürzt. In der Diagnose steht: chronisches schmerzloses oder Schmerzaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem; R60.9 (Ödem, nicht näher bezeichnet, bds., G.) Hatte so eine Kürzung schon mal jemand? Die Patienten ist nicht das erste Mal bei uns und wurde vorher nicht gekürzt. Scheint also wieder was neues zu sein, was man sich hat einfallen lassen. Darf die Kasse das überhaupt? Müsste sowas nicht wenigstens von einem MDK entschieden werden?
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physiox100 schrieb:

Es gibt für alles ein erstes Mal.
Die AOK hat mir bei einer Patientin die MLD-60 auf 45 gekürzt unter der Begründung: Laut ärztliche Verordnung handelt es sich um kein schwergradiges Lymphödem, daher haben wir auf eine Großbehandlung von 45 Minuten gekürzt.

In der Diagnose steht: chronisches schmerzloses oder Schmerzaftes länger bestehendes bzw. dauerhaftes manifestes Lymphödem; R60.9 (Ödem, nicht näher bezeichnet, bds., G.)

Hatte so eine Kürzung schon mal jemand? Die Patienten ist nicht das erste Mal bei uns und wurde vorher nicht gekürzt. Scheint also wieder was neues zu sein, was man sich hat einfallen lassen.

Darf die Kasse das überhaupt? Müsste sowas nicht wenigstens von einem MDK entschieden werden?

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therapeutin
28.11.2019 12:35
das ist alles das Problem von dem Pat. und nicht deins :wink: du behandelst nach Vorgabe,sollte der Pat.(von was ich nicht ausgehe) damit nicht zufrieden sein,muss er sich an seine Kasse richten und um Aufklärung bitten
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das ist alles das Problem von dem Pat. und nicht deins :wink: du behandelst nach Vorgabe,sollte der Pat.(von was ich nicht ausgehe) damit nicht zufrieden sein,muss er sich an seine Kasse richten und um Aufklärung bitten
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physiox100
28.11.2019 12:52
Dem Patienten kann es ja erstmal egal sein. Die Therapie hat er ja erhalten. Die haben die Rechnung gekürzt.
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Dem Patienten kann es ja erstmal egal sein. Die Therapie hat er ja erhalten. Die haben die Rechnung gekürzt.
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physiox100 schrieb:

Dem Patienten kann es ja erstmal egal sein. Die Therapie hat er ja erhalten. Die haben die Rechnung gekürzt.

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tom1350
28.11.2019 13:14
„(10) Therapiedauer

Bei der Verordnung Manueller Lymphdrainage (und nur dort) ist die Angabe der Therapiedauer erforderlich. In Abhängigkeit der Diagnose weist der Katalog aus, welche Therapiedauer verordnungsfähig ist, z.B. 30, 45 oder 60 Minuten."


HMK
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[i]„[b](10) Therapiedauer[/b] Bei der Verordnung Manueller Lymphdrainage (und nur dort) ist die Angabe der Therapiedauer erforderlich. In Abhängigkeit der Diagnose weist der Katalog aus, welche Therapiedauer verordnungsfähig ist, z.B. 30, 45 oder 60 Minuten."[/i] HMK
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tom1350 schrieb:

„(10) Therapiedauer

Bei der Verordnung Manueller Lymphdrainage (und nur dort) ist die Angabe der Therapiedauer erforderlich. In Abhängigkeit der Diagnose weist der Katalog aus, welche Therapiedauer verordnungsfähig ist, z.B. 30, 45 oder 60 Minuten."


HMK

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tom1350
28.11.2019 13:35
„Besonders zu beachten ist: Die Verordnung von MLD 60 ist nur bei schwergradigem Lymphödem vorgesehen, wenn zwei Körperteile betroffen bzw. wenn Komplikationen aufgetreten sind. Die Diagnosegruppe LY3 ist ausschließlich bei bösartigen Erkrankungen zu verwenden."

Verordnung von Manueller Lymphdrainage
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[i]„Besonders zu beachten ist: Die Verordnung von MLD 60 ist nur bei schwergradigem Lymphödem vorgesehen, wenn zwei Körperteile betroffen bzw. wenn Komplikationen aufgetreten sind. Die Diagnosegruppe LY3 ist ausschließlich bei bösartigen Erkrankungen zu verwenden."[/i] https://www.kvbb.de/praxis/ansicht-news/article/verordnung-von-manueller-lymphdrainage/507/
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tom1350 schrieb:

„Besonders zu beachten ist: Die Verordnung von MLD 60 ist nur bei schwergradigem Lymphödem vorgesehen, wenn zwei Körperteile betroffen bzw. wenn Komplikationen aufgetreten sind. Die Diagnosegruppe LY3 ist ausschließlich bei bösartigen Erkrankungen zu verwenden."

Verordnung von Manueller Lymphdrainage

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USpre
28.11.2019 14:05
Welche genaue Diagnose hat der Patient? Hat er ein sec. Lymphödem nach Tumor-Op oder Bestrahlung? Ein primäres Lymphoedem? Ein Lipolymphoedem? Ein sec. Lymphödem bei Adipositas per magna? Ich frage deshalb, denn seit Mai 2017 ist bei beiden erstgenannten Diagnosen im Stadium 2 oder 3 die manuelle Lymphdrainage völlig unproblematisch zu verordnen ohne Regressbefürchtung für den verordnenden Arzt. Dann sollte der IcD Code aber aus der 89,.... Reihe sein. Bei reinem Lipoedem hingegen kann es sehr problematisch werden.
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Welche genaue Diagnose hat der Patient? Hat er ein sec. Lymphödem nach Tumor-Op oder Bestrahlung? Ein primäres Lymphoedem? Ein Lipolymphoedem? Ein sec. Lymphödem bei Adipositas per magna? Ich frage deshalb, denn seit Mai 2017 ist bei beiden erstgenannten Diagnosen im Stadium 2 oder 3 die manuelle Lymphdrainage völlig unproblematisch zu verordnen ohne Regressbefürchtung für den verordnenden Arzt. Dann sollte der IcD Code aber aus der 89,.... Reihe sein. Bei reinem Lipoedem hingegen kann es sehr problematisch werden.
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USpre schrieb:

Welche genaue Diagnose hat der Patient? Hat er ein sec. Lymphödem nach Tumor-Op oder Bestrahlung? Ein primäres Lymphoedem? Ein Lipolymphoedem? Ein sec. Lymphödem bei Adipositas per magna? Ich frage deshalb, denn seit Mai 2017 ist bei beiden erstgenannten Diagnosen im Stadium 2 oder 3 die manuelle Lymphdrainage völlig unproblematisch zu verordnen ohne Regressbefürchtung für den verordnenden Arzt. Dann sollte der IcD Code aber aus der 89,.... Reihe sein. Bei reinem Lipoedem hingegen kann es sehr problematisch werden.

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therapeutin schrieb:

das ist alles das Problem von dem Pat. und nicht deins :wink: du behandelst nach Vorgabe,sollte der Pat.(von was ich nicht ausgehe) damit nicht zufrieden sein,muss er sich an seine Kasse richten und um Aufklärung bitten

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tom1350
28.11.2019 13:37
„MLD 60 - Minuten Therapiezeit am Patienten (Ganzbehandlung)

verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1, LY2, LY3

bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen wie

eines Armes und eines Beines,
eines Armes und des Kopfes
einschließlich des Halses
beider Arme
beider Beine

bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z.B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
des Kopfes einschließlich des Halses, eines Armes oder eines Beines"
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[i]„MLD 60 - Minuten Therapiezeit am Patienten (Ganzbehandlung) verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1, LY2, LY3 bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von [b]zwei Körperteilen[/b] wie eines Armes und eines Beines, eines Armes und des Kopfes einschließlich des Halses beider Arme beider Beine bei schwergradigen Lymphödemen mit [b]Komplikationen durch Strahlenschädigungen[/b] (mit z.B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie des Kopfes einschließlich des Halses, eines Armes oder eines Beines"[/i]
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tom1350 schrieb:

„MLD 60 - Minuten Therapiezeit am Patienten (Ganzbehandlung)

verordnungsfähig für Diagnosengruppe: LY1, LY2, LY3

bei schwergradigen Lymphödemen zur Behandlung von zwei Körperteilen wie

eines Armes und eines Beines,
eines Armes und des Kopfes
einschließlich des Halses
beider Arme
beider Beine

bei schwergradigen Lymphödemen mit Komplikationen durch Strahlenschädigungen (mit z.B. Schultersteife, Hüftsteife oder Plexusschädigung) zur Behandlung eines Körperteils wie
des Kopfes einschließlich des Halses, eines Armes oder eines Beines"

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idefix-
28.11.2019 15:06
Der Arzt hat verordnet, wenn Kasse nicht zahlt bekommt der Patient eine Rechnung. Fertig. Ich streite deswegen nicht mehr rum.
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Der Arzt hat verordnet, wenn Kasse nicht zahlt bekommt der Patient eine Rechnung. Fertig. Ich streite deswegen nicht mehr rum.
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Sonam
28.11.2019 21:51
Also wie ich es verstehe, dürfen 60min verordnet werden wenn beide Beine behandelt werden sollen das ja in der Regel der Fall ist.
Unglaublich dass so etwas auf 45min gekürzt wird!!!
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Also wie ich es verstehe, dürfen 60min verordnet werden wenn beide Beine behandelt werden sollen das ja in der Regel der Fall ist. Unglaublich dass so etwas auf 45min gekürzt wird!!!
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Sonam schrieb:

Also wie ich es verstehe, dürfen 60min verordnet werden wenn beide Beine behandelt werden sollen das ja in der Regel der Fall ist.
Unglaublich dass so etwas auf 45min gekürzt wird!!!

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idefix- schrieb:

Der Arzt hat verordnet, wenn Kasse nicht zahlt bekommt der Patient eine Rechnung. Fertig. Ich streite deswegen nicht mehr rum.

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Alex Moro
28.11.2019 23:08
irgendwie streitet ihr am thema leicht vorbei
die frage war, ob die kasse es darf.
in dem sinne - nö
einzig und allein der doc darf das.
die kasse kann höchstens dem doc was vorsingen und mit regress drohen, aber therapeuten behandeln nach gültiger verordnung - punkt, aus, ende, basta, finito :)

so würde ich es auch kurz an die kasse schreiben: "behandlung nach gültiger verordnung erfolgt. bitte überweisen sie den betrag XXX innerhalb der nächsten 10 werktage auf das unten stehende konto."
sollte nach zwei wochen immer noch nix passiert sein -> verzug/inkasso
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irgendwie streitet ihr am thema leicht vorbei die frage war, ob die kasse es darf. in dem sinne - nö einzig und allein der doc darf das. die kasse kann höchstens dem doc was vorsingen und mit regress drohen, aber therapeuten behandeln nach gültiger verordnung - punkt, aus, ende, basta, finito :) so würde ich es auch kurz an die kasse schreiben: "behandlung nach gültiger verordnung erfolgt. bitte überweisen sie den betrag XXX innerhalb der nächsten 10 werktage auf das unten stehende konto." sollte nach zwei wochen immer noch nix passiert sein -> verzug/inkasso
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USpre
29.11.2019 04:25
Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?
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Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?
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USpre schrieb:

Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?

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Ringgeist
29.11.2019 07:54
USpre schrieb am 29.11.19 04:25:
Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?


Ist nicht Relevant. Wenn beide Extremitäten betroffen, sind immer 60' angesagt. Denen würde ich ne kurze Mitteilung schicken, die nächsten 90 min werden vom kommenden Rezept abgezogen. Fertig ist der Lack. Habe kürzlich bei einen Orthopäden ähnliches gemacht, ihm mitgeteilt, nach dem 2 Rezepte falsch ausgestellt wurden, weil keine neue Software/und /oder kein geeignetes Personal, um eine Änderung gebeten von 10x 30 auf 6x 45 abgelehnt wurde, den offenen Rest mit KG zu verrechnen. Und Tschüss.
Der Kürzungswahn nimmt weiter Fahrt auf.
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[zitat]USpre schrieb am 29.11.19 04:25: Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen? [/zitat] Ist nicht Relevant. Wenn beide Extremitäten betroffen, sind immer 60' angesagt. Denen würde ich ne kurze Mitteilung schicken, die nächsten 90 min werden vom kommenden Rezept abgezogen. Fertig ist der Lack. Habe kürzlich bei einen Orthopäden ähnliches gemacht, ihm mitgeteilt, nach dem 2 Rezepte falsch ausgestellt wurden, weil keine neue Software/und /oder kein geeignetes Personal, um eine Änderung gebeten von 10x 30 auf 6x 45 abgelehnt wurde, den offenen Rest mit KG zu verrechnen. Und Tschüss. Der Kürzungswahn nimmt weiter Fahrt auf.
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Ringgeist schrieb:

USpre schrieb am 29.11.19 04:25:
Ich wüsste gerne die genaue Diagnose! Davon ist es doch abhängig! Ist es ein primäres oder secundäres Lymphödem im Stadium 2 oder 3? Welche bzw wieviele Extremitäten bzw Bereiche sind betroffen?


Ist nicht Relevant. Wenn beide Extremitäten betroffen, sind immer 60' angesagt. Denen würde ich ne kurze Mitteilung schicken, die nächsten 90 min werden vom kommenden Rezept abgezogen. Fertig ist der Lack. Habe kürzlich bei einen Orthopäden ähnliches gemacht, ihm mitgeteilt, nach dem 2 Rezepte falsch ausgestellt wurden, weil keine neue Software/und /oder kein geeignetes Personal, um eine Änderung gebeten von 10x 30 auf 6x 45 abgelehnt wurde, den offenen Rest mit KG zu verrechnen. Und Tschüss.
Der Kürzungswahn nimmt weiter Fahrt auf.

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tom1350
29.11.2019 10:42
Ich gehe davon aus, dass die Abk. „bds." übersehen wurde. MfG :smile:
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Ich gehe davon aus, dass die Abk. „bds." übersehen wurde. MfG :smile:
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tom1350 schrieb:

Ich gehe davon aus, dass die Abk. „bds." übersehen wurde. MfG :smile:

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Herbert
29.11.2019 13:42
Kassen kürzen ja auch bei KG ZNS von 3 auf 2 pro Woche. Auch da die Frage, ob sie das dürfen.
Hatte sogar bei der grünen Kasse den Fall, dass abgelehnt wurde und einen Tag später das Schreiben eines anderen Sachbearbeiters mit der Genehmigung kam.
Und jetzt seid ihr dran!!!! Wer entscheidet da wohl über Notwendigkeit in erster Instanz. Und welcher Ablehnungsquotendruck ist wohl bei einem Sachberarbeiter da.
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Kassen kürzen ja auch bei KG ZNS von 3 auf 2 pro Woche. Auch da die Frage, ob sie das dürfen. Hatte sogar bei der grünen Kasse den Fall, dass abgelehnt wurde und einen Tag später das Schreiben eines anderen Sachbearbeiters mit der Genehmigung kam. Und jetzt seid ihr dran!!!! Wer entscheidet da wohl über Notwendigkeit in erster Instanz. Und welcher Ablehnungsquotendruck ist wohl bei einem Sachberarbeiter da.
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Herbert schrieb:

Kassen kürzen ja auch bei KG ZNS von 3 auf 2 pro Woche. Auch da die Frage, ob sie das dürfen.
Hatte sogar bei der grünen Kasse den Fall, dass abgelehnt wurde und einen Tag später das Schreiben eines anderen Sachbearbeiters mit der Genehmigung kam.
Und jetzt seid ihr dran!!!! Wer entscheidet da wohl über Notwendigkeit in erster Instanz. Und welcher Ablehnungsquotendruck ist wohl bei einem Sachberarbeiter da.

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a schubart
29.11.2019 14:33
Die Frage ist geht es hier um eine Kürzung einer Verordnung die zur Genehmigung vorgelegt wurde ? Oder eine Absetzung?
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Die Frage ist geht es hier um eine Kürzung einer Verordnung die zur Genehmigung vorgelegt wurde ? Oder eine Absetzung?
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a schubart schrieb:

Die Frage ist geht es hier um eine Kürzung einer Verordnung die zur Genehmigung vorgelegt wurde ? Oder eine Absetzung?

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physiox100
02.12.2019 09:23
Sie werden lachen oder auch nicht, aber bei Verordnungen für Asylbewerber müssen die Verordnungen immer genehmigt werden und die Behörden streichen da schon die Fango raus und bezahlen diese nicht.

Also bei der AOK Berlin ist a.d.R. nur KG-ZNS, KG-Gerät und Wasser einzeln genehmigen zu lassen. MT, KG und Lymphe nicht.
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Sie werden lachen oder auch nicht, aber bei Verordnungen für Asylbewerber müssen die Verordnungen immer genehmigt werden und die Behörden streichen da schon die Fango raus und bezahlen diese nicht. Also bei der AOK Berlin ist a.d.R. nur KG-ZNS, KG-Gerät und Wasser einzeln genehmigen zu lassen. MT, KG und Lymphe nicht.
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physiox100 schrieb:

Sie werden lachen oder auch nicht, aber bei Verordnungen für Asylbewerber müssen die Verordnungen immer genehmigt werden und die Behörden streichen da schon die Fango raus und bezahlen diese nicht.

Also bei der AOK Berlin ist a.d.R. nur KG-ZNS, KG-Gerät und Wasser einzeln genehmigen zu lassen. MT, KG und Lymphe nicht.

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Neuling
02.12.2019 19:00
Was haben Sie denn nun unternommen, um die VO bezahlt zu bekommen?
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Was haben Sie denn nun unternommen, um die VO bezahlt zu bekommen?
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Neuling schrieb:

Was haben Sie denn nun unternommen, um die VO bezahlt zu bekommen?

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Alex Moro schrieb:

irgendwie streitet ihr am thema leicht vorbei
die frage war, ob die kasse es darf.
in dem sinne - nö
einzig und allein der doc darf das.
die kasse kann höchstens dem doc was vorsingen und mit regress drohen, aber therapeuten behandeln nach gültiger verordnung - punkt, aus, ende, basta, finito :)

so würde ich es auch kurz an die kasse schreiben: "behandlung nach gültiger verordnung erfolgt. bitte überweisen sie den betrag XXX innerhalb der nächsten 10 werktage auf das unten stehende konto."
sollte nach zwei wochen immer noch nix passiert sein -> verzug/inkasso

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mosaik
29.11.2019 20:52
Du hast nach Verordnung behandelt, der HMK sieht bei bds. 60 min vor, die Kasse kann nicht einfach kürzen, wie sie will.
Da es sich um eine Absetzung handelt, nehme ich an, dass es noch im Regelfall liegt, oder nicht genehmigt werden muss. Bei Genehmigungen hatte ich es schon häufiger, dass entweder die Frequenz herabgesetzt wurde oder die Zeit gekürzt, teilweise sogar ganz abgelehnt wurde. Im Nachgang einfach so kürzen, ist nicht in Ordnung. Würdest Du auch nichts unternehmen, wenn von MT auf KG gekürzt würde oder von KG einzeln auf KG Gruppe?

Meineserachtens Willkür des Sachbearbeiters, entweder hat er seine Quote noch nicht erfüllt oder bei den gesetzlichen Kassen wurde das eingeführt, was bei den privaten KK schon lange usus ist: prozentuale Beteiligung bei Absetzungen.

Mein Verfahren: Widerspruch und 40€ Verzugspauschale (durch die Absetzung sind sie automatisch im Verzug), bei nicht Erfolg: Anwalt.

Viele Grüße
Monika
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Du hast nach Verordnung behandelt, der HMK sieht bei bds. 60 min vor, die Kasse kann nicht einfach kürzen, wie sie will. Da es sich um eine Absetzung handelt, nehme ich an, dass es noch im Regelfall liegt, oder nicht genehmigt werden muss. Bei Genehmigungen hatte ich es schon häufiger, dass entweder die Frequenz herabgesetzt wurde oder die Zeit gekürzt, teilweise sogar ganz abgelehnt wurde. Im Nachgang einfach so kürzen, ist nicht in Ordnung. Würdest Du auch nichts unternehmen, wenn von MT auf KG gekürzt würde oder von KG einzeln auf KG Gruppe? Meineserachtens Willkür des Sachbearbeiters, entweder hat er seine Quote noch nicht erfüllt oder bei den gesetzlichen Kassen wurde das eingeführt, was bei den privaten KK schon lange usus ist: prozentuale Beteiligung bei Absetzungen. Mein Verfahren: Widerspruch und 40€ Verzugspauschale (durch die Absetzung sind sie automatisch im Verzug), bei nicht Erfolg: Anwalt. Viele Grüße Monika
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AHD
29.11.2019 22:55
Die Krankenkasse darf: Beiträge einfordern...Therapien bezahlen....sonst nichts...aufgrund ihrer Macht mischen sie sich oft rechtswidrig ein...bei einer Klage hätten sie keine Chance...sie schüchtern erfolgreich Ärzte und Therapeuten ein...daher gleich Klagen um ein Statement zu setzen...nur diese Sprache wird verstanden...
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Die Krankenkasse darf: Beiträge einfordern...Therapien bezahlen....sonst nichts...aufgrund ihrer Macht mischen sie sich oft rechtswidrig ein...bei einer Klage hätten sie keine Chance...sie schüchtern erfolgreich Ärzte und Therapeuten ein...daher gleich Klagen um ein Statement zu setzen...nur diese Sprache wird verstanden...
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AHD schrieb:

Die Krankenkasse darf: Beiträge einfordern...Therapien bezahlen....sonst nichts...aufgrund ihrer Macht mischen sie sich oft rechtswidrig ein...bei einer Klage hätten sie keine Chance...sie schüchtern erfolgreich Ärzte und Therapeuten ein...daher gleich Klagen um ein Statement zu setzen...nur diese Sprache wird verstanden...

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Horatio72
30.11.2019 07:11
Auf keinen Fall darf die Kasse von 60 auf 45 kürzen! Das obliegt dem Arzt und sonst niemanden. Was käme als nächstes? Fango rausstreichen?
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• AHD
Auf keinen Fall darf die Kasse von 60 auf 45 kürzen! Das obliegt dem Arzt und sonst niemanden. Was käme als nächstes? Fango rausstreichen?
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Horatio72 schrieb:

Auf keinen Fall darf die Kasse von 60 auf 45 kürzen! Das obliegt dem Arzt und sonst niemanden. Was käme als nächstes? Fango rausstreichen?

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mosaik schrieb:

Du hast nach Verordnung behandelt, der HMK sieht bei bds. 60 min vor, die Kasse kann nicht einfach kürzen, wie sie will.
Da es sich um eine Absetzung handelt, nehme ich an, dass es noch im Regelfall liegt, oder nicht genehmigt werden muss. Bei Genehmigungen hatte ich es schon häufiger, dass entweder die Frequenz herabgesetzt wurde oder die Zeit gekürzt, teilweise sogar ganz abgelehnt wurde. Im Nachgang einfach so kürzen, ist nicht in Ordnung. Würdest Du auch nichts unternehmen, wenn von MT auf KG gekürzt würde oder von KG einzeln auf KG Gruppe?

Meineserachtens Willkür des Sachbearbeiters, entweder hat er seine Quote noch nicht erfüllt oder bei den gesetzlichen Kassen wurde das eingeführt, was bei den privaten KK schon lange usus ist: prozentuale Beteiligung bei Absetzungen.

Mein Verfahren: Widerspruch und 40€ Verzugspauschale (durch die Absetzung sind sie automatisch im Verzug), bei nicht Erfolg: Anwalt.

Viele Grüße
Monika

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physiox100
04.12.2019 09:55
Angerufen, keine Einsicht seitens der Bearbeiterin. Ich soll was schriftliches machen, dann würde sich das die Chefin nochmal anschauen. Laut deren Aussage ist es nur ein Ödem und das hätte sie auch(die Sachbearbeiterin) wenn Sie sich wo stoßen würde. Es ist jedes Mal die gleiche Bearbeiterin dort die uns betreut und jedes Mal hab ich mit der die Diskussionen über die "Lesart der Verträge" seitens der AOK.

Muss mich erstmal runderbeamen bevor ich den Text verfasse.
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Angerufen, keine Einsicht seitens der Bearbeiterin. Ich soll was schriftliches machen, dann würde sich das die Chefin nochmal anschauen. Laut deren Aussage ist es nur ein Ödem und das hätte sie auch(die Sachbearbeiterin) wenn Sie sich wo stoßen würde. Es ist jedes Mal die gleiche Bearbeiterin dort die uns betreut und jedes Mal hab ich mit der die Diskussionen über die "Lesart der Verträge" seitens der AOK. Muss mich erstmal runderbeamen bevor ich den Text verfasse.
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physiox100 schrieb:

Angerufen, keine Einsicht seitens der Bearbeiterin. Ich soll was schriftliches machen, dann würde sich das die Chefin nochmal anschauen. Laut deren Aussage ist es nur ein Ödem und das hätte sie auch(die Sachbearbeiterin) wenn Sie sich wo stoßen würde. Es ist jedes Mal die gleiche Bearbeiterin dort die uns betreut und jedes Mal hab ich mit der die Diskussionen über die "Lesart der Verträge" seitens der AOK.

Muss mich erstmal runderbeamen bevor ich den Text verfasse.

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USpre
04.12.2019 16:30
Das Problem ist die 60ger Nummer. Warum wird denn nicht, wenn es ein Lymphödem im Stadium 2 oder 3 ist, eine 89ger Nummer angegeben?!
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Das Problem ist die 60ger Nummer. Warum wird denn nicht, wenn es ein Lymphödem im Stadium 2 oder 3 ist, eine 89ger Nummer angegeben?!
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USpre schrieb:

Das Problem ist die 60ger Nummer. Warum wird denn nicht, wenn es ein Lymphödem im Stadium 2 oder 3 ist, eine 89ger Nummer angegeben?!

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idefix-
04.12.2019 18:29
ML 60 Minuten nehmen wir gar nicht an!! Nicht wirtschaftlich!!!! Somit gibt es keine Diskussion darüber.

In dem beschriebenen Fall würde ich klagen, da der Arzt es verordnet hat und nur er kann entscheiden was richtig ist.

Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!
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ML 60 Minuten nehmen wir gar nicht an!! Nicht wirtschaftlich!!!! Somit gibt es keine Diskussion darüber. In dem beschriebenen Fall würde ich klagen, da der Arzt es verordnet hat und nur er kann entscheiden was richtig ist. Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!
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ruesay
05.12.2019 16:33
idefix- schrieb am 4.12.19 18:29:
Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!


Hallo idefix,

darf ich mal kurz zwischenfragen, was der Patient damit zu tun hat? Arzt schreibt auf, Leistungserbinger macht, Kasse kürzt, wo ist in dem Zusammenspiel nach Gesetzesvorlage der Patient? Wo in der Heilmittelrichtlinie steht, dass das auf den Patienten abgewälzt werden kann?

Welche Rechtsgrundlage dazu können Sie mir beibringen?
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[zitat]idefix- schrieb am 4.12.19 18:29: Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!! [/zitat] Hallo idefix, darf ich mal kurz zwischenfragen, was der Patient damit zu tun hat? Arzt schreibt auf, Leistungserbinger macht, Kasse kürzt, wo ist in dem Zusammenspiel nach Gesetzesvorlage der Patient? Wo in der Heilmittelrichtlinie steht, dass das auf den Patienten abgewälzt werden kann? Welche Rechtsgrundlage dazu können Sie mir beibringen?
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ruesay schrieb:

idefix- schrieb am 4.12.19 18:29:
Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!


Hallo idefix,

darf ich mal kurz zwischenfragen, was der Patient damit zu tun hat? Arzt schreibt auf, Leistungserbinger macht, Kasse kürzt, wo ist in dem Zusammenspiel nach Gesetzesvorlage der Patient? Wo in der Heilmittelrichtlinie steht, dass das auf den Patienten abgewälzt werden kann?

Welche Rechtsgrundlage dazu können Sie mir beibringen?

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idefix-
06.12.2019 07:53
@ruesay

Weil dies so in unserer Anmeldung steht, die der Patient ausfüllen und unterschreiben muss. Genauso ist es wenn ich zum Arzt gehe und meine PK nicht alles übernimmt, muss ich den Rest auch selber zahlen.
Somit soll der Patient sich mit seiner Kasse auseinander setzen, denn die hat gekürzt. Ich will nur meine geleistete Arbeit erstattet bekommen. Bisher klappte das ganz gut.
Wir geben dem Patienten dann immer die Telefonnummer des entsprechenden Vorstandes der Kasse mit, oder dessen E-Mail Adresse, so klappt die Beschwerde besser.

Ich halte mich seit einem Jahr nicht mehr mit popeligen Sachbearbeitern auf. Wenn was unrecht ist, dann geht es direkt an den Vorstand der Kasse.

Gesetzesvorlage ist mir egal. Ich bin kein höriger Bürger.
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@ruesay Weil dies so in unserer Anmeldung steht, die der Patient ausfüllen und unterschreiben muss. Genauso ist es wenn ich zum Arzt gehe und meine PK nicht alles übernimmt, muss ich den Rest auch selber zahlen. Somit soll der Patient sich mit seiner Kasse auseinander setzen, denn die hat gekürzt. Ich will nur meine geleistete Arbeit erstattet bekommen. Bisher klappte das ganz gut. Wir geben dem Patienten dann immer die Telefonnummer des entsprechenden Vorstandes der Kasse mit, oder dessen E-Mail Adresse, so klappt die Beschwerde besser. Ich halte mich seit einem Jahr nicht mehr mit popeligen Sachbearbeitern auf. Wenn was unrecht ist, dann geht es direkt an den Vorstand der Kasse. Gesetzesvorlage ist mir egal. Ich bin kein höriger Bürger.
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idefix- schrieb:

@ruesay

Weil dies so in unserer Anmeldung steht, die der Patient ausfüllen und unterschreiben muss. Genauso ist es wenn ich zum Arzt gehe und meine PK nicht alles übernimmt, muss ich den Rest auch selber zahlen.
Somit soll der Patient sich mit seiner Kasse auseinander setzen, denn die hat gekürzt. Ich will nur meine geleistete Arbeit erstattet bekommen. Bisher klappte das ganz gut.
Wir geben dem Patienten dann immer die Telefonnummer des entsprechenden Vorstandes der Kasse mit, oder dessen E-Mail Adresse, so klappt die Beschwerde besser.

Ich halte mich seit einem Jahr nicht mehr mit popeligen Sachbearbeitern auf. Wenn was unrecht ist, dann geht es direkt an den Vorstand der Kasse.

Gesetzesvorlage ist mir egal. Ich bin kein höriger Bürger.

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ruesay
06.12.2019 10:44
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ruesay schrieb:

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idefix- schrieb:

ML 60 Minuten nehmen wir gar nicht an!! Nicht wirtschaftlich!!!! Somit gibt es keine Diskussion darüber.

In dem beschriebenen Fall würde ich klagen, da der Arzt es verordnet hat und nur er kann entscheiden was richtig ist.

Wenn die Kasse sich trotzdem weigert, wird der Patient zur Kasse gebeten!!

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physiox100
11.12.2019 11:56
So Widerspruch in Schriftform geschickt. Heute rief die Teamleiterin zurück. Sie meinte, dass es immer mal Zufalls-Tiefenprüfungen gibt und da ist scheinbar die Patientin reingerutscht. Es war aus den vorliegenden Daten nicht ersichtlich warum 60 Minuten notwendig wären, für 2 Gliedmaßen wären 45 Minuten ausreichend. Hab einen Grund genannt warum 60 Minuten notwendig sind, was Sie akzeptiert und bei der Patientin vermerkt, sodass in Zukunft keine Kürzungen mehr aufgrund dieser Sache stattfinden. Telefonat war sehr sachlich und wesentlich besser als das mit der eigentlichen Bearbeiterin. Geld wird nachgezahlt.
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So Widerspruch in Schriftform geschickt. Heute rief die Teamleiterin zurück. Sie meinte, dass es immer mal Zufalls-Tiefenprüfungen gibt und da ist scheinbar die Patientin reingerutscht. Es war aus den vorliegenden Daten nicht ersichtlich warum 60 Minuten notwendig wären, für 2 Gliedmaßen wären 45 Minuten ausreichend. Hab einen Grund genannt warum 60 Minuten notwendig sind, was Sie akzeptiert und bei der Patientin vermerkt, sodass in Zukunft keine Kürzungen mehr aufgrund dieser Sache stattfinden. Telefonat war sehr sachlich und wesentlich besser als das mit der eigentlichen Bearbeiterin. Geld wird nachgezahlt.
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physiox100 schrieb:

So Widerspruch in Schriftform geschickt. Heute rief die Teamleiterin zurück. Sie meinte, dass es immer mal Zufalls-Tiefenprüfungen gibt und da ist scheinbar die Patientin reingerutscht. Es war aus den vorliegenden Daten nicht ersichtlich warum 60 Minuten notwendig wären, für 2 Gliedmaßen wären 45 Minuten ausreichend. Hab einen Grund genannt warum 60 Minuten notwendig sind, was Sie akzeptiert und bei der Patientin vermerkt, sodass in Zukunft keine Kürzungen mehr aufgrund dieser Sache stattfinden. Telefonat war sehr sachlich und wesentlich besser als das mit der eigentlichen Bearbeiterin. Geld wird nachgezahlt.



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