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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzungen AOK V.a.d.R.

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Absetzungen AOK V.a.d.R.
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Anonymer Teilnehmer
15.04.2018 10:50
Hallo Kollegen,
seit mehreren Abrechnungen kommen ständig Rezepte von HB - Patienten (als Absetzung) zurück, die jedoch eine Langfristgenehmigung seitens der AOK erhalten haben. Diese wurde natürlich bei den Abrechnungen an die fertigen Rezepte angeheftet. Die Genehmigung hätte gefehlt sagt die "AOK" - was ja mehr als lächerlich ist, da die KK ja die Genehmigung ausgestellt hat!?
Immer das gleiche Procedere, was immer Zeit, Ärger, Geld in Anspruch nimmt.Ganz am Ende wird dann doch erstattet.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin jedenfalls am überlegen, alles weitere in Zukunft einem RA weiterzuleiten.
Danke im Voraus!
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Hallo Kollegen, seit mehreren Abrechnungen kommen ständig Rezepte von HB - Patienten (als Absetzung) zurück, die jedoch eine Langfristgenehmigung seitens der AOK erhalten haben. Diese wurde natürlich bei den Abrechnungen an die fertigen Rezepte angeheftet. Die Genehmigung hätte gefehlt sagt die "AOK" - was ja mehr als lächerlich ist, da die KK ja die Genehmigung ausgestellt hat!? Immer das gleiche Procedere, was immer Zeit, Ärger, Geld in Anspruch nimmt.Ganz am Ende wird dann doch erstattet. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin jedenfalls am überlegen, alles weitere in Zukunft einem RA weiterzuleiten. Danke im Voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen,
seit mehreren Abrechnungen kommen ständig Rezepte von HB - Patienten (als Absetzung) zurück, die jedoch eine Langfristgenehmigung seitens der AOK erhalten haben. Diese wurde natürlich bei den Abrechnungen an die fertigen Rezepte angeheftet. Die Genehmigung hätte gefehlt sagt die "AOK" - was ja mehr als lächerlich ist, da die KK ja die Genehmigung ausgestellt hat!?
Immer das gleiche Procedere, was immer Zeit, Ärger, Geld in Anspruch nimmt.Ganz am Ende wird dann doch erstattet.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin jedenfalls am überlegen, alles weitere in Zukunft einem RA weiterzuleiten.
Danke im Voraus!

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ali
15.04.2018 10:58
welche AOK ? Einfach mit Verzugsschaden 40 Euro + Zinsen mahnen, dann dürfte die das Spielchen beenden...RA is auch fein, wird dann teurer...für die AOK...
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• Papa Alpaka
welche AOK ? Einfach mit Verzugsschaden 40 Euro + Zinsen mahnen, dann dürfte die das Spielchen beenden...RA is auch fein, wird dann teurer...für die AOK...
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ali schrieb:

welche AOK ? Einfach mit Verzugsschaden 40 Euro + Zinsen mahnen, dann dürfte die das Spielchen beenden...RA is auch fein, wird dann teurer...für die AOK...

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morpheus-06
15.04.2018 12:22
Langfristgenehmigung ???
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Langfristgenehmigung ???
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Anonymer Teilnehmer
15.04.2018 12:35
ja, Langfristgenehmigung - das ist ja der schlechte "Witz
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ja, Langfristgenehmigung - das ist ja der schlechte "Witz
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

ja, Langfristgenehmigung - das ist ja der schlechte "Witz

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morpheus-06
15.04.2018 14:30
Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch.
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Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch.
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morpheus-06 schrieb:

Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch.

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Anonymer Teilnehmer
15.04.2018 15:02
der Patient/Bevollmächtigte kann diese beantragen, und gilt für ein Jahr.
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der Patient/Bevollmächtigte kann diese beantragen, und gilt für ein Jahr.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

der Patient/Bevollmächtigte kann diese beantragen, und gilt für ein Jahr.

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RoFo
15.04.2018 15:59
morpheus-06 schrieb am 15.4.18 14:30:
Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch.



AOK-Gesundheitspartner - Rheinland - Heilberufe - Richtlinien - Langfristgenehmigung
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[zitat]morpheus-06 schrieb am 15.4.18 14:30: Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch. [/zitat] http://www.aok-gesundheitspartner.de/rla/heilberufe/heilmittelrichtlinien/index_09505.html
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RoFo schrieb:

morpheus-06 schrieb am 15.4.18 14:30:
Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch.



AOK-Gesundheitspartner - Rheinland - Heilberufe - Richtlinien - Langfristgenehmigung

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morpheus-06
15.04.2018 16:57
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.4.18 15:02:
der Patient/Bevollmächtigte kann diese beantragen, und gilt für ein Jahr.


Du meinst den LHMB auf Antrag bei nicht in der Anlage gelisteten Diagnosen?
Diese wären dann nach HMR nicht mehr genehmigungspflichtig.
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[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.4.18 15:02: der Patient/Bevollmächtigte kann diese beantragen, und gilt für ein Jahr. [/zitat] Du meinst den LHMB auf Antrag bei nicht in der Anlage gelisteten Diagnosen? Diese wären dann nach HMR nicht mehr genehmigungspflichtig.
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morpheus-06 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.4.18 15:02:
der Patient/Bevollmächtigte kann diese beantragen, und gilt für ein Jahr.


Du meinst den LHMB auf Antrag bei nicht in der Anlage gelisteten Diagnosen?
Diese wären dann nach HMR nicht mehr genehmigungspflichtig.

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morpheus-06
15.04.2018 16:59
RoFo schrieb am 15.4.18 15:59:
morpheus-06 schrieb am 15.4.18 14:30:
Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch.





Danke RoFo, aber die da genannte Anlage 2 ist der LHMB und dieser ist nicht genehmigungspflichtig.
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[zitat]RoFo schrieb am 15.4.18 15:59: [zitat]morpheus-06 schrieb am 15.4.18 14:30: Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch. [/zitat] http://ph.ys.io/kkBM [/zitat] Danke RoFo, aber die da genannte Anlage 2 ist der LHMB und dieser ist nicht genehmigungspflichtig.
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morpheus-06 schrieb:

RoFo schrieb am 15.4.18 15:59:
morpheus-06 schrieb am 15.4.18 14:30:
Was ist eine Langfristgenehmigung, da stehe ich grad auf dem Schlauch.





Danke RoFo, aber die da genannte Anlage 2 ist der LHMB und dieser ist nicht genehmigungspflichtig.

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eim
17.04.2018 14:51
Das ist nicht richtig Morpheus.Es gibt z.B. die AOK Hamburg-Rheinland die die Genehmigung verlangt.Habe meine Patienten bzw. deren Angehörige dann auf die Langfristgenehmogung hingewiesen und seitdem gibts kein Problem mehr mit der Abrechnung.
Außer der AOK HH-RH. gibts auch noch einige andere Kassen die eine extra Genehmigung bei vadr haben wollen.
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Das ist nicht richtig Morpheus.Es gibt z.B. die AOK Hamburg-Rheinland die die Genehmigung verlangt.Habe meine Patienten bzw. deren Angehörige dann auf die Langfristgenehmogung hingewiesen und seitdem gibts kein Problem mehr mit der Abrechnung. Außer der AOK HH-RH. gibts auch noch einige andere Kassen die eine extra Genehmigung bei vadr haben wollen.
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eim schrieb:

Das ist nicht richtig Morpheus.Es gibt z.B. die AOK Hamburg-Rheinland die die Genehmigung verlangt.Habe meine Patienten bzw. deren Angehörige dann auf die Langfristgenehmogung hingewiesen und seitdem gibts kein Problem mehr mit der Abrechnung.
Außer der AOK HH-RH. gibts auch noch einige andere Kassen die eine extra Genehmigung bei vadr haben wollen.

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morpheus-06
17.04.2018 19:15
Wie kann es nicht richtig sein, wenn es genau so in den HMR steht?
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Wie kann es nicht richtig sein, wenn es genau so in den HMR steht?
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morpheus-06 schrieb:

Wie kann es nicht richtig sein, wenn es genau so in den HMR steht?

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morpheus-06 schrieb:

Langfristgenehmigung ???

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Charlotte 11
16.04.2018 18:50
Vielleicht mal an das Bundesversicherungsamt wenden? Scheint ja Methode zu sein.
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• ali
Vielleicht mal an das Bundesversicherungsamt wenden? Scheint ja Methode zu sein.
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Dúnhan
18.04.2018 13:33
§8a Abs. 2 HM-RL:
Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.

§8a Abs. 3 HM-RL:
Bei schweren dauerhaften funktionelle/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.

Es sind zwei Dinge von denen hier gesprochen wird.

Gruß Dún
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• morpheus-06
[b]§8a Abs. 2 HM-RL:[/b] Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt. [b]§8a Abs. 3 HM-RL:[/b] Bei schweren dauerhaften funktionelle/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können. Es sind zwei Dinge von denen hier gesprochen wird. Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:

§8a Abs. 2 HM-RL:
Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.

§8a Abs. 3 HM-RL:
Bei schweren dauerhaften funktionelle/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.

Es sind zwei Dinge von denen hier gesprochen wird.

Gruß Dún

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morpheus-06
18.04.2018 18:51
Dúnhan schrieb am 18.4.18 13:33:
§8a Abs. 2 HM-RL:
Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.

§8a Abs. 3 HM-RL:
Bei schweren dauerhaften funktionelle/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.

Es sind zwei Dinge von denen hier gesprochen wird.

Gruß Dún


Danke Dùn, das wollte ich mit meinem Beitrag ausdrücken.
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[zitat]Dúnhan schrieb am 18.4.18 13:33: [b]§8a Abs. 2 HM-RL:[/b] Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt. [b]§8a Abs. 3 HM-RL:[/b] Bei schweren dauerhaften funktionelle/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können. Es sind zwei Dinge von denen hier gesprochen wird. Gruß Dún [/zitat] Danke Dùn, das wollte ich mit meinem Beitrag ausdrücken.
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morpheus-06 schrieb:

Dúnhan schrieb am 18.4.18 13:33:
§8a Abs. 2 HM-RL:
Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.

§8a Abs. 3 HM-RL:
Bei schweren dauerhaften funktionelle/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.

Es sind zwei Dinge von denen hier gesprochen wird.

Gruß Dún


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Charlotte 11 schrieb:

Vielleicht mal an das Bundesversicherungsamt wenden? Scheint ja Methode zu sein.

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bettina464
16.04.2018 19:09
Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.4.18 10:50:
Hallo Kollegen,
seit mehreren Abrechnungen kommen ständig Rezepte von HB - Patienten (als Absetzung) zurück, die jedoch eine Langfristgenehmigung seitens der AOK erhalten haben. Diese wurde natürlich bei den Abrechnungen an die fertigen Rezepte angeheftet. Die Genehmigung hätte gefehlt sagt die "AOK" - was ja mehr als lächerlich ist, da die KK ja die Genehmigung ausgestellt hat!?
Immer das gleiche Procedere, was immer Zeit, Ärger, Geld in Anspruch nimmt.Ganz am Ende wird dann doch erstattet.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin jedenfalls am überlegen, alles weitere in Zukunft einem RA weiterzuleiten.
Danke im Voraus!


Hallo AT,
welche AOK geht gerade so vor??
Ist schon merkwürdig, dass die Abrechnung/VO ankommt, aber die angeheftete Genehmigung nicht... Egal: ungerechtfertigte Absetzung. Sofort Mahnung mit Zahlungsziel aufsetzen, + Verzugszins + Mahnpauschale und ab an die Kasse (nicht deren Abrechnungszentrum).
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• ali
[zitat]Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.4.18 10:50: Hallo Kollegen, seit mehreren Abrechnungen kommen ständig Rezepte von HB - Patienten (als Absetzung) zurück, die jedoch eine Langfristgenehmigung seitens der AOK erhalten haben. Diese wurde natürlich bei den Abrechnungen an die fertigen Rezepte angeheftet. Die Genehmigung hätte gefehlt sagt die "AOK" - was ja mehr als lächerlich ist, da die KK ja die Genehmigung ausgestellt hat!? Immer das gleiche Procedere, was immer Zeit, Ärger, Geld in Anspruch nimmt.Ganz am Ende wird dann doch erstattet. Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin jedenfalls am überlegen, alles weitere in Zukunft einem RA weiterzuleiten. Danke im Voraus! [/zitat] Hallo AT, welche AOK geht gerade so vor?? Ist schon merkwürdig, dass die Abrechnung/VO ankommt, aber die angeheftete Genehmigung nicht... Egal: ungerechtfertigte Absetzung. Sofort Mahnung mit Zahlungsziel aufsetzen, + Verzugszins + Mahnpauschale und ab an die Kasse (nicht deren Abrechnungszentrum).
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ali
16.04.2018 20:55
warum verrät uns AT eigentlich nicht die AOK ? :unamused: :anguished:
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warum verrät uns AT eigentlich nicht die AOK ? :unamused: :anguished:
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ali schrieb:

warum verrät uns AT eigentlich nicht die AOK ? :unamused: :anguished:

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Anonymer Teilnehmer
16.04.2018 21:16
AOK Rheinland.
Habe heute 45 Minuten mit vier verschiedenen AOK Mitarbeitern telefoniert. Fakt - bei zwei Rezepten hat die AOK schlicht vergessen, die Langfristgenehmigung im Computer zu "hinterlegen", d.h. ich erhalte natürlich eine Gutschrift. Bei der dritten Absetzung konnte selbst der Service - Leiter nur sagen, dass alles gezahlt wurde - er würde mich aber morgen umgehend anrufen.
Für mich ist das tatsächlich Methode, und beim nächsten Male wird direkt ein RA konsultiert!
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• ali
AOK Rheinland. Habe heute 45 Minuten mit vier verschiedenen AOK Mitarbeitern telefoniert. Fakt - bei zwei Rezepten hat die AOK schlicht vergessen, die Langfristgenehmigung im Computer zu "hinterlegen", d.h. ich erhalte natürlich eine Gutschrift. Bei der dritten Absetzung konnte selbst der Service - Leiter nur sagen, dass alles gezahlt wurde - er würde mich aber morgen umgehend anrufen. Für mich ist das tatsächlich Methode, und beim nächsten Male wird direkt ein RA konsultiert!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

AOK Rheinland.
Habe heute 45 Minuten mit vier verschiedenen AOK Mitarbeitern telefoniert. Fakt - bei zwei Rezepten hat die AOK schlicht vergessen, die Langfristgenehmigung im Computer zu "hinterlegen", d.h. ich erhalte natürlich eine Gutschrift. Bei der dritten Absetzung konnte selbst der Service - Leiter nur sagen, dass alles gezahlt wurde - er würde mich aber morgen umgehend anrufen.
Für mich ist das tatsächlich Methode, und beim nächsten Male wird direkt ein RA konsultiert!

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bettina464 schrieb:

Anonymer Teilnehmer schrieb am 15.4.18 10:50:
Hallo Kollegen,
seit mehreren Abrechnungen kommen ständig Rezepte von HB - Patienten (als Absetzung) zurück, die jedoch eine Langfristgenehmigung seitens der AOK erhalten haben. Diese wurde natürlich bei den Abrechnungen an die fertigen Rezepte angeheftet. Die Genehmigung hätte gefehlt sagt die "AOK" - was ja mehr als lächerlich ist, da die KK ja die Genehmigung ausgestellt hat!?
Immer das gleiche Procedere, was immer Zeit, Ärger, Geld in Anspruch nimmt.Ganz am Ende wird dann doch erstattet.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich bin jedenfalls am überlegen, alles weitere in Zukunft einem RA weiterzuleiten.
Danke im Voraus!


Hallo AT,
welche AOK geht gerade so vor??
Ist schon merkwürdig, dass die Abrechnung/VO ankommt, aber die angeheftete Genehmigung nicht... Egal: ungerechtfertigte Absetzung. Sofort Mahnung mit Zahlungsziel aufsetzen, + Verzugszins + Mahnpauschale und ab an die Kasse (nicht deren Abrechnungszentrum).

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aussie
16.04.2018 19:48
und nach KÖLN fahren .....und ganz laut sein :clap:
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und nach KÖLN fahren .....und ganz laut sein :clap:
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aussie schrieb:

und nach KÖLN fahren .....und ganz laut sein :clap:



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