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ich habe eine Absetzung erhalten, aber kann nicht ganz nachvollziehen warum.
1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A
2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A
3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B
4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt)
alle VO's erfolgten innerhalb weniger Wochen.
Ich kenne die Regelung mit maximal 12xKMT für den selben Diagnosefall innerhalb von 6 Monaten, aber dafür muss doch der ICD 10 Code bis auf die ersten 3 Stellen identisch sein. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag
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Guten Morgen,
ich habe eine Absetzung erhalten, aber kann nicht ganz nachvollziehen warum.
1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A
2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A
3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B
4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt)
alle VO's erfolgten innerhalb weniger Wochen.
Ich kenne die Regelung mit maximal 12xKMT für den selben Diagnosefall innerhalb von 6 Monaten, aber dafür muss doch der ICD 10 Code bis auf die ersten 3 Stellen identisch sein. Kann mir jemand weiterhelfen?
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Heuberger schrieb:
Guten Morgen,
ich habe eine Absetzung erhalten, aber kann nicht ganz nachvollziehen warum.
1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A
2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A
3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B
4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt)
alle VO's erfolgten innerhalb weniger Wochen.
Ich kenne die Regelung mit maximal 12xKMT für den selben Diagnosefall innerhalb von 6 Monaten, aber dafür muss doch der ICD 10 Code bis auf die ersten 3 Stellen identisch sein. Kann mir jemand weiterhelfen?
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Die beste Hilfe dürfte in deinem Fall das Absetzungsschreiben der Krankenkasse sein: ich hatte noch nie ein Schreiben, wo der Grund - oder vermeintliche Grund - nicht genannt wurde.
Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt.
Gruß
Nora
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• Heuberger
Die beste Hilfe dürfte in deinem Fall das Absetzungsschreiben der Krankenkasse sein: ich hatte noch nie ein Schreiben, wo der Grund - oder vermeintliche Grund - nicht genannt wurde.
Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt.
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Nora
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Nora Weber schrieb:
Die beste Hilfe dürfte in deinem Fall das Absetzungsschreiben der Krankenkasse sein: ich hatte noch nie ein Schreiben, wo der Grund - oder vermeintliche Grund - nicht genannt wurde.
Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt.
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Nora
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"Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."
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Im Absetzungsschreiben steht:
"Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."
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In diesem Fall handelt es sich um 2 verschiedene VO-Fälle.
Ein VO-Fall wird lt. "gültigem HMK" (sic) aus ICD und Arzt gebildet. Da ist hier ziemlich eindeutig: 2 Ärzte und 2 (im Zweifel sogar 3) verschiedene ICD. Ergo: Widerspruch.
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• karin-maria
• Nora Weber
• Heuberger
• Ahn
In diesem Fall handelt es sich um 2 verschiedene VO-Fälle.
Ein VO-Fall wird lt. "gültigem HMK" (sic) aus ICD und Arzt gebildet. Da ist hier ziemlich eindeutig: 2 Ärzte und 2 (im Zweifel sogar 3) verschiedene ICD. Ergo: Widerspruch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
In diesem Fall handelt es sich um 2 verschiedene VO-Fälle.
Ein VO-Fall wird lt. "gültigem HMK" (sic) aus ICD und Arzt gebildet. Da ist hier ziemlich eindeutig: 2 Ärzte und 2 (im Zweifel sogar 3) verschiedene ICD. Ergo: Widerspruch.
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"Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."
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wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige?
Kann die Diagnosegruppe noch eine Rolle spielen? Die muss ja laut HMK für den Verordnungsfall auch gleich sein...
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noch ne weitere Frage:
wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige?
Kann die Diagnosegruppe noch eine Rolle spielen? Die muss ja laut HMK für den Verordnungsfall auch gleich sein...
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Einen weiteren ICD würde nicht hilfreich sein. Es muss schon ein neuer ICD als alleiniges Merkmal sein.
Priorität eines VO-Falles:
1. LAN des Arztes
2. ICD; erste 3 Stellen
3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal).
Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).
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• Ahn
Einen weiteren ICD würde nicht hilfreich sein. Es muss schon ein neuer ICD als alleiniges Merkmal sein.
Priorität eines VO-Falles:
1. LAN des Arztes
2. ICD; erste 3 Stellen
3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal).
Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Einen weiteren ICD würde nicht hilfreich sein. Es muss schon ein neuer ICD als alleiniges Merkmal sein.
Priorität eines VO-Falles:
1. LAN des Arztes
2. ICD; erste 3 Stellen
3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal).
Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).
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Heuberger schrieb:
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wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige?
Kann die Diagnosegruppe noch eine Rolle spielen? Die muss ja laut HMK für den Verordnungsfall auch gleich sein...
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1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A
2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A
3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B
4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt)
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Heuberger schrieb:
Guten Morgen,
ich habe eine Absetzung erhalten, aber kann nicht ganz nachvollziehen warum.
1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A
2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A
3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B
4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt)
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Ich kenne die Regelung mit maximal 12xKMT für den selben Diagnosefall innerhalb von 6 Monaten, aber dafür muss doch der ICD 10 Code bis auf die ersten 3 Stellen identisch sein. Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag
Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die beste Hilfe dürfte in deinem Fall das Absetzungsschreiben der Krankenkasse sein: ich hatte noch nie ein Schreiben, wo der Grund - oder vermeintliche Grund - nicht genannt wurde.
Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt.
Gruß
Nora
"Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."
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Ein VO-Fall wird lt. "gültigem HMK" (sic) aus ICD und Arzt gebildet. Da ist hier ziemlich eindeutig: 2 Ärzte und 2 (im Zweifel sogar 3) verschiedene ICD. Ergo: Widerspruch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
In diesem Fall handelt es sich um 2 verschiedene VO-Fälle.
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Heuberger schrieb:
vielen Dank Lars. Das sehe ich genauso
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Heuberger schrieb:
Im Absetzungsschreiben steht:
"Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."
wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige?
Kann die Diagnosegruppe noch eine Rolle spielen? Die muss ja laut HMK für den Verordnungsfall auch gleich sein...
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1. LAN des Arztes
2. ICD; erste 3 Stellen
3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal).
Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Einen weiteren ICD würde nicht hilfreich sein. Es muss schon ein neuer ICD als alleiniges Merkmal sein.
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1. LAN des Arztes
2. ICD; erste 3 Stellen
3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal).
Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).
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wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige?
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