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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung KMT Verordnung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Absetzung KMT Verordnung
Es gibt 7 Beiträge
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Heuberger
24.04.2022 08:40
Guten Morgen,

ich habe eine Absetzung erhalten, aber kann nicht ganz nachvollziehen warum.

1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A
2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A
3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B
4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt)

alle VO's erfolgten innerhalb weniger Wochen.

Ich kenne die Regelung mit maximal 12xKMT für den selben Diagnosefall innerhalb von 6 Monaten, aber dafür muss doch der ICD 10 Code bis auf die ersten 3 Stellen identisch sein. Kann mir jemand weiterhelfen?


Vielen Dank und einen schönen Sonntag
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Guten Morgen, ich habe eine Absetzung erhalten, aber kann nicht ganz nachvollziehen warum. 1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A 2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A 3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B 4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt) alle VO's erfolgten innerhalb weniger Wochen. Ich kenne die Regelung mit maximal 12xKMT für den selben Diagnosefall innerhalb von 6 Monaten, aber dafür muss doch der ICD 10 Code bis auf die ersten 3 Stellen identisch sein. Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank und einen schönen Sonntag
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Heuberger schrieb:

Guten Morgen,

ich habe eine Absetzung erhalten, aber kann nicht ganz nachvollziehen warum.

1. VO: ICD 10 M47.16 , 3xKMT WSa von ARZT A
2. VO: ICD 10 M47.16 , 6xKMT WSa von ARZT A
3. VO: ICD 10 M41.93 , 6xKMT WSa/WSb von ARZT B
4. VO: ICD 10 M51.2 , 6xKMT WSa/WSb von Arzt B (abgesetzt)

alle VO's erfolgten innerhalb weniger Wochen.

Ich kenne die Regelung mit maximal 12xKMT für den selben Diagnosefall innerhalb von 6 Monaten, aber dafür muss doch der ICD 10 Code bis auf die ersten 3 Stellen identisch sein. Kann mir jemand weiterhelfen?


Vielen Dank und einen schönen Sonntag

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Nora Weber
24.04.2022 12:14
Die beste Hilfe dürfte in deinem Fall das Absetzungsschreiben der Krankenkasse sein: ich hatte noch nie ein Schreiben, wo der Grund - oder vermeintliche Grund - nicht genannt wurde.

Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt.

Gruß
Nora
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• Heuberger
Die beste Hilfe dürfte in deinem Fall das Absetzungsschreiben der Krankenkasse sein: ich hatte noch nie ein Schreiben, wo der Grund - oder vermeintliche Grund - nicht genannt wurde. Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Die beste Hilfe dürfte in deinem Fall das Absetzungsschreiben der Krankenkasse sein: ich hatte noch nie ein Schreiben, wo der Grund - oder vermeintliche Grund - nicht genannt wurde.

Ansonsten stimmt der Hinweis auf die Begrenzung der Massage auf 12 Behandlungseinheiten, den die Heilmittel-Richtlinie je Verordnungsfall (erste drei Stellen des ICD-10-Codes gleich, gleiche Diagnosegruppe, gleicher Arzt) vorgibt.

Gruß
Nora

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Heuberger
30.04.2022 16:40
Im Absetzungsschreiben steht:

"Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."
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Im Absetzungsschreiben steht: "Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."
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Lars van Ravenzwaaij
30.04.2022 17:01
In diesem Fall handelt es sich um 2 verschiedene VO-Fälle.

Ein VO-Fall wird lt. "gültigem HMK" (sic) aus ICD und Arzt gebildet. Da ist hier ziemlich eindeutig: 2 Ärzte und 2 (im Zweifel sogar 3) verschiedene ICD. Ergo: Widerspruch.
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In diesem Fall handelt es sich um 2 verschiedene VO-Fälle. Ein VO-Fall wird lt. "gültigem HMK" (sic) aus ICD und Arzt gebildet. Da ist hier ziemlich eindeutig: 2 Ärzte und 2 (im Zweifel sogar 3) verschiedene ICD. Ergo: Widerspruch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

In diesem Fall handelt es sich um 2 verschiedene VO-Fälle.

Ein VO-Fall wird lt. "gültigem HMK" (sic) aus ICD und Arzt gebildet. Da ist hier ziemlich eindeutig: 2 Ärzte und 2 (im Zweifel sogar 3) verschiedene ICD. Ergo: Widerspruch.

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Heuberger
30.04.2022 17:06
vielen Dank Lars. Das sehe ich genauso
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Heuberger schrieb:

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Heuberger schrieb:

Im Absetzungsschreiben steht:

"Laut gültigem HMK sind bei Massagen im Verordnungsfall insgesamt maximal 12 Behandlungen verordnungsfähig. Darüberhinaus gehende Behandlungen können nicht vergütet werden. Die Verordnung wurde abgesetzt und zu unseren Unterlagen genommen."

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Heuberger
30.04.2022 18:20
noch ne weitere Frage:

wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige?
Kann die Diagnosegruppe noch eine Rolle spielen? Die muss ja laut HMK für den Verordnungsfall auch gleich sein...
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noch ne weitere Frage: wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige? Kann die Diagnosegruppe noch eine Rolle spielen? Die muss ja laut HMK für den Verordnungsfall auch gleich sein...
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Lars van Ravenzwaaij
30.04.2022 18:30
Einen weiteren ICD würde nicht hilfreich sein. Es muss schon ein neuer ICD als alleiniges Merkmal sein.

Priorität eines VO-Falles:
1. LAN des Arztes
2. ICD; erste 3 Stellen
3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal).

Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).
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Einen weiteren ICD würde nicht hilfreich sein. Es muss schon ein neuer ICD als alleiniges Merkmal sein. Priorität eines VO-Falles: 1. LAN des Arztes 2. ICD; erste 3 Stellen 3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal). Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Einen weiteren ICD würde nicht hilfreich sein. Es muss schon ein neuer ICD als alleiniges Merkmal sein.

Priorität eines VO-Falles:
1. LAN des Arztes
2. ICD; erste 3 Stellen
3. Diagnose-Gruppe (Untergruppe ist dabei egal).

Hierbei spielt die Diagnose-Gruppe eine eher untergeordnete Rolle. Ich würde die persönlich als Unterscheidungsmerkmal nicht heran ziehen. Und gerade bei der KMT würde ich mich auf die ersten beiden Zahlen der ICD begrenzen (es sei denn, du hättest Lust, das ggf. vor Gericht auszudiskutieren😉).

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Heuberger schrieb:

noch ne weitere Frage:

wenn z.B. Arzt A zwei VO's mit KMT verordnet aber bei der dritten VO zusätzlich zum bisherigen ICD 10 Code einen weiteren ICD 10 Code mit angibt, dann ist dies auch ein neuer Verordnungsfall, da zusätzliche Diagnose? Oder muss die Diagnose alleine drauf ohne die bisherige?
Kann die Diagnosegruppe noch eine Rolle spielen? Die muss ja laut HMK für den Verordnungsfall auch gleich sein...



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