physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg

Ab Januar (oder auch etwas später)

suchen wir eine/n
Physiotherapeutin/en (m/w/d) für
unser Zentrum

In unserer Heilmittelambulanz
(Praxis) bahandeln Sie Patienten
insbesondere mit neurologischen
Beschwerden. - Sie können die
Behandlungszeit ganz Ihren
Patienten widmen, denn
Terminvereinbarungen, Telefonate
und Themen rund um die Rezepte
nehmen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen von der Rezeption
ab.

Bei Interesse haben Sie zusätzlich
auch die Möglichkeit in einer nah
gelegenen Institut...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung Duplikat

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Absetzung Duplikat
Es gibt 10 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alexander schwarz
13.09.2016 15:31
Hallo liebe Kollegen,


wie die Überschrift schon sagt, hat uns, in diesem Fall die DAK, zwei Verordnungen abgesetzt, mit der Begründung es müsste eine Verlusterklärung für die Orignialrezepte zugefügt werden. Hatten wir so bis dato noch nicht, bzw. hat bis jetzt noch keine Kasse verlangt.
Ist die DAK im Recht? Reicht eine formlose Verlusterklärung zum "heilen" des "Fehlers"?

Vielen Dank im Voraus.
1

Gefällt mir

Hallo liebe Kollegen, wie die Überschrift schon sagt, hat uns, in diesem Fall die DAK, zwei Verordnungen abgesetzt, mit der Begründung es müsste eine Verlusterklärung für die Orignialrezepte zugefügt werden. Hatten wir so bis dato noch nicht, bzw. hat bis jetzt noch keine Kasse verlangt. Ist die DAK im Recht? Reicht eine formlose Verlusterklärung zum "heilen" des "Fehlers"? Vielen Dank im Voraus.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

alexander schwarz schrieb:

Hallo liebe Kollegen,


wie die Überschrift schon sagt, hat uns, in diesem Fall die DAK, zwei Verordnungen abgesetzt, mit der Begründung es müsste eine Verlusterklärung für die Orignialrezepte zugefügt werden. Hatten wir so bis dato noch nicht, bzw. hat bis jetzt noch keine Kasse verlangt.
Ist die DAK im Recht? Reicht eine formlose Verlusterklärung zum "heilen" des "Fehlers"?

Vielen Dank im Voraus.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
13.09.2016 15:46
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.
1

Gefällt mir

Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alexander schwarz
13.09.2016 15:54
Danke
Also scheint die Kasse im Recht zu sein, die Frage ist jetzt allerdings ist das ganze heilbar, durch eine nachträgliche Erklärung oder nicht (Duplikate hat die Kasse natürlich behalten) ?
1

Gefällt mir

Danke Also scheint die Kasse im Recht zu sein, die Frage ist jetzt allerdings ist das ganze heilbar, durch eine nachträgliche Erklärung oder nicht (Duplikate hat die Kasse natürlich behalten) ?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



alexander schwarz schrieb:

Danke
Also scheint die Kasse im Recht zu sein, die Frage ist jetzt allerdings ist das ganze heilbar, durch eine nachträgliche Erklärung oder nicht (Duplikate hat die Kasse natürlich behalten) ?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Wonderwoman
14.09.2016 11:05
Tempelritter schrieb am 13.9.16 15:46:
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.


Wieso? Ist doch ein amtliches Rezeptformular nur das Duplikat draufsteht. Warum sollte ich damit nicht abrechnen können?
1

Gefällt mir

[zitat]Tempelritter schrieb am 13.9.16 15:46: Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.[/zitat] Wieso? Ist doch ein amtliches Rezeptformular nur das Duplikat draufsteht. Warum sollte ich damit nicht abrechnen können?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Wonderwoman schrieb:

Tempelritter schrieb am 13.9.16 15:46:
Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.


Wieso? Ist doch ein amtliches Rezeptformular nur das Duplikat draufsteht. Warum sollte ich damit nicht abrechnen können?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Neuling
16.09.2016 14:03
wir hatten noch nie Probleme mit Duplikaten. Es dienst doch nur dazu, das ein und dieselbe VO nicht zweimal abgerechnet werden kann.
Aber bei der DAK weiß man nie.
Ggf. mal die Stelle, die den Absetzungsbrief geschrieben hat, direkt anrufen und deine Frage vortragen.
1

Gefällt mir

• der alles wußte
wir hatten noch nie Probleme mit Duplikaten. Es dienst doch nur dazu, das ein und dieselbe VO nicht zweimal abgerechnet werden kann. Aber bei der DAK weiß man nie. Ggf. mal die Stelle, die den Absetzungsbrief geschrieben hat, direkt anrufen und deine Frage vortragen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Neuling schrieb:

wir hatten noch nie Probleme mit Duplikaten. Es dienst doch nur dazu, das ein und dieselbe VO nicht zweimal abgerechnet werden kann.
Aber bei der DAK weiß man nie.
Ggf. mal die Stelle, die den Absetzungsbrief geschrieben hat, direkt anrufen und deine Frage vortragen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
MarieClaire1307
18.09.2016 09:06
Das scheint die neue Masche einiger KK zu sein. Ich hörte das erst kürzlich in meiner Apotheke. Wobei die Apotheker aber von ihrer Kammer informiert wurden ( habe das Schreiben gesehen).
@alexander schwarz.....rufe die DAK an und frage nach. Ansonsten würde ich mir ein neues Duplikat besorgen, vom Arzt den Grund für ein Duplikat auf diesem bescheinigen lassen und erneut abrechnen. Ich musste das mit meinem verloren gegangenem Arzneimittelrezept so machen.
LG...B.
1

Gefällt mir

Das scheint die neue Masche einiger KK zu sein. Ich hörte das erst kürzlich in meiner Apotheke. Wobei die Apotheker aber von ihrer Kammer informiert wurden ( habe das Schreiben gesehen). @alexander schwarz.....rufe die DAK an und frage nach. Ansonsten würde ich mir ein neues Duplikat besorgen, vom Arzt den Grund für ein Duplikat auf diesem bescheinigen lassen und erneut abrechnen. Ich musste das mit meinem verloren gegangenem Arzneimittelrezept so machen. LG...B.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



MarieClaire1307 schrieb:

Das scheint die neue Masche einiger KK zu sein. Ich hörte das erst kürzlich in meiner Apotheke. Wobei die Apotheker aber von ihrer Kammer informiert wurden ( habe das Schreiben gesehen).
@alexander schwarz.....rufe die DAK an und frage nach. Ansonsten würde ich mir ein neues Duplikat besorgen, vom Arzt den Grund für ein Duplikat auf diesem bescheinigen lassen und erneut abrechnen. Ich musste das mit meinem verloren gegangenem Arzneimittelrezept so machen.
LG...B.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
18.09.2016 10:53
VdEK RV §12 Abs. 1
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).

Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.
1

Gefällt mir

VdEK RV §12 Abs. 1 Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, [b]jeweils im Original[/b]). Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

VdEK RV §12 Abs. 1
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).

Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
18.09.2016 11:08
Mal eine Geschichte aus der " guten alten Zeit " : Ich habe vor 30 Jahren noch meine Abrechnung selber auf der Schreibmaschine getippt . Mein Sohn war klein und ich habe das oft am Esstisch gemacht und nicht im Büro im Keller , damit ich auch "da " war ( wir lebten alleine ) . Wir hatten einen Welpen ( Beagle ) . Aus irgendwelchen Gründen mußte ich die Abrechnung unterbrechen und ließ alles auf dem Tisch liegen . Als ich zurück kam traf mich fast der Schlag : da war der Rüpel auf den Tisch gesprungen und hatte einige Rezepte " zerlegt " . ich habe sie wieder zusammengepuzzeld und mit Tesa zusammengeklebt , einen Begleitbrief an die KK ( damals wurde noch direkt mit denen abgerechnet ) geschrieben mit dem " Werdegang " dieses Malheurs und habe tatsächlich alle Rezepte bezahlt bekommen .
1

Gefällt mir

Mal eine Geschichte aus der " guten alten Zeit " : Ich habe vor 30 Jahren noch meine Abrechnung selber auf der Schreibmaschine getippt . Mein Sohn war klein und ich habe das oft am Esstisch gemacht und nicht im Büro im Keller , damit ich auch "da " war ( wir lebten alleine ) . Wir hatten einen Welpen ( Beagle ) . Aus irgendwelchen Gründen mußte ich die Abrechnung unterbrechen und ließ alles auf dem Tisch liegen . Als ich zurück kam traf mich fast der Schlag : da war der Rüpel auf den Tisch gesprungen und hatte einige Rezepte " zerlegt " . ich habe sie wieder zusammengepuzzeld und mit Tesa zusammengeklebt , einen Begleitbrief an die KK ( damals wurde noch direkt mit denen abgerechnet ) geschrieben mit dem " Werdegang " dieses Malheurs und habe tatsächlich alle Rezepte bezahlt bekommen .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

Mal eine Geschichte aus der " guten alten Zeit " : Ich habe vor 30 Jahren noch meine Abrechnung selber auf der Schreibmaschine getippt . Mein Sohn war klein und ich habe das oft am Esstisch gemacht und nicht im Büro im Keller , damit ich auch "da " war ( wir lebten alleine ) . Wir hatten einen Welpen ( Beagle ) . Aus irgendwelchen Gründen mußte ich die Abrechnung unterbrechen und ließ alles auf dem Tisch liegen . Als ich zurück kam traf mich fast der Schlag : da war der Rüpel auf den Tisch gesprungen und hatte einige Rezepte " zerlegt " . ich habe sie wieder zusammengepuzzeld und mit Tesa zusammengeklebt , einen Begleitbrief an die KK ( damals wurde noch direkt mit denen abgerechnet ) geschrieben mit dem " Werdegang " dieses Malheurs und habe tatsächlich alle Rezepte bezahlt bekommen .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
19.09.2016 07:33
morpheus-06 schrieb am 18.9.16 10:53:
VdEK RV §12 Abs. 1
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).

Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.


Guten Morgen,
siehe mein Beitrag vom 13.9.16, die Kenntnis der Rahmenverträge setze ich voraus.
1

Gefällt mir

[zitat]morpheus-06 schrieb am 18.9.16 10:53: VdEK RV §12 Abs. 1 Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, [b]jeweils im Original[/b]). Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.[/zitat] Guten Morgen, siehe mein Beitrag vom 13.9.16, die Kenntnis der Rahmenverträge setze ich voraus.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

morpheus-06 schrieb am 18.9.16 10:53:
VdEK RV §12 Abs. 1
Urbelege (Verordnungsblätter, einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original).

Das schließt das Abrechnen auf Duplikat oder Kopie aus. Wenn mit einem kurzen Satz erklärt wird warum ein Duplikat, akzeptieren das eigentlich alle Kassen.


Guten Morgen,
siehe mein Beitrag vom 13.9.16, die Kenntnis der Rahmenverträge setze ich voraus.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alexander schwarz
19.09.2016 11:02
Hallo
Danke für die Meinungen, habe mit der Dak telefoniert, ebenso mit der Syntela. Syntela sagte die Dak wäre die einzige Kasse welche die Duplikate nicht zulassen würde. Nach einem Telefonat mit der Dak wollte mir eigentlich ein Mitarbeiter eine vorgefertigtes "Verlustformular" zu faxen.... anscheinend hat er es rein zufällig vergessen.
Also auf ein Neues in das überaus nette und zuvorkommende Telefoncenter der DAK.
1

Gefällt mir

Hallo Danke für die Meinungen, habe mit der Dak telefoniert, ebenso mit der Syntela. Syntela sagte die Dak wäre die einzige Kasse welche die Duplikate nicht zulassen würde. Nach einem Telefonat mit der Dak wollte mir eigentlich ein Mitarbeiter eine vorgefertigtes "Verlustformular" zu faxen.... anscheinend hat er es rein zufällig vergessen. Also auf ein Neues in das überaus nette und zuvorkommende Telefoncenter der DAK.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



alexander schwarz schrieb:

Hallo
Danke für die Meinungen, habe mit der Dak telefoniert, ebenso mit der Syntela. Syntela sagte die Dak wäre die einzige Kasse welche die Duplikate nicht zulassen würde. Nach einem Telefonat mit der Dak wollte mir eigentlich ein Mitarbeiter eine vorgefertigtes "Verlustformular" zu faxen.... anscheinend hat er es rein zufällig vergessen.
Also auf ein Neues in das überaus nette und zuvorkommende Telefoncenter der DAK.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Tempelritter schrieb:

Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur mit dem Original-RZ, bei einem Duplikat sollte dabei stehen warum mit einem Duplikat abgerechnet wird.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung Duplikat

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns