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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Absetzung DAK

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Neues Thema
Absetzung DAK
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Jessica Herwig
02.03.2017 10:23
Wir haben zu beginn diesen Jahres mehr Absetzungen gehabt als im gesamten letzten Jahr. Die meisten waren unbegründet.
Bei der DAK haben wir aktuell zwei Fälle.

Fall 1: Patienten wurde bei uns Vormittags behandelt und ist Nachmittags für zwei Tage stationär im KH aufgenommen worden. Dies ist 2x mal in der Behandlungszeit gewesen. Die Kasse möchte nicht zahlen und begründet das mit dem KH Aufenthalt. Hier habe ich bereits einen Einspruch mit der Begründung eingelegt, zahlen möchte man dennoch nicht.

Fall 2: Patient bekommt von Arzt A, VO KG EX2a nach OP Achillessehnenverlängerung, die zweite VO kommt von Arzt B, andere Diagnose (Behandlung Spitzfuß) EX2a, die dritte VO kommt ebenfalls von Arzt B und die vierte VO kommt wieder von Arzt A, KG EX2a.
Die DAK hat die letzte VO voll abgesetzt. Arzt A möchte die VO nicht ändern. Ich sehe dafür eigentlich auch keinen Grund da unterschiedliche Diagnosen aufgeführt waren.

Darf ich bei Fall 2 die Absetzung unter Lehrgeld verbuchen?
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Wir haben zu beginn diesen Jahres mehr Absetzungen gehabt als im gesamten letzten Jahr. Die meisten waren unbegründet. Bei der DAK haben wir aktuell zwei Fälle. Fall 1: Patienten wurde bei uns Vormittags behandelt und ist Nachmittags für zwei Tage stationär im KH aufgenommen worden. Dies ist 2x mal in der Behandlungszeit gewesen. Die Kasse möchte nicht zahlen und begründet das mit dem KH Aufenthalt. Hier habe ich bereits einen Einspruch mit der Begründung eingelegt, zahlen möchte man dennoch nicht. Fall 2: Patient bekommt von Arzt A, VO KG EX2a nach OP Achillessehnenverlängerung, die zweite VO kommt von Arzt B, andere Diagnose (Behandlung Spitzfuß) EX2a, die dritte VO kommt ebenfalls von Arzt B und die vierte VO kommt wieder von Arzt A, KG EX2a. Die DAK hat die letzte VO voll abgesetzt. Arzt A möchte die VO nicht ändern. Ich sehe dafür eigentlich auch keinen Grund da unterschiedliche Diagnosen aufgeführt waren. Darf ich bei Fall 2 die Absetzung unter Lehrgeld verbuchen?
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Jessica Herwig schrieb:

Wir haben zu beginn diesen Jahres mehr Absetzungen gehabt als im gesamten letzten Jahr. Die meisten waren unbegründet.
Bei der DAK haben wir aktuell zwei Fälle.

Fall 1: Patienten wurde bei uns Vormittags behandelt und ist Nachmittags für zwei Tage stationär im KH aufgenommen worden. Dies ist 2x mal in der Behandlungszeit gewesen. Die Kasse möchte nicht zahlen und begründet das mit dem KH Aufenthalt. Hier habe ich bereits einen Einspruch mit der Begründung eingelegt, zahlen möchte man dennoch nicht.

Fall 2: Patient bekommt von Arzt A, VO KG EX2a nach OP Achillessehnenverlängerung, die zweite VO kommt von Arzt B, andere Diagnose (Behandlung Spitzfuß) EX2a, die dritte VO kommt ebenfalls von Arzt B und die vierte VO kommt wieder von Arzt A, KG EX2a.
Die DAK hat die letzte VO voll abgesetzt. Arzt A möchte die VO nicht ändern. Ich sehe dafür eigentlich auch keinen Grund da unterschiedliche Diagnosen aufgeführt waren.

Darf ich bei Fall 2 die Absetzung unter Lehrgeld verbuchen?

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Tempelritter
02.03.2017 10:31
Auf keinen Fall, nach den HMR ist eine neue Diagnose ein neuer Regelfall. Die DAK bzw. Syntela will das ablehnen und aussitzen. Ich hatte auch eine Absetzung durch Syntela, auf meinen Widerspruch kam gar keine Reaktion. Nach Ablauf meiner gesetzten Frist habe ich mich direkt schriftlich mit der DAK Hamburg in Verbindung gesetzt, Beschwerde über Syntela und Einreichung Klage. Rückruf, Entschuldigung und rasche Nachzahlung inkl. Mahnpauschale und Mahngebühr.
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Auf keinen Fall, nach den HMR ist eine neue Diagnose ein neuer Regelfall. Die DAK bzw. Syntela will das ablehnen und aussitzen. Ich hatte auch eine Absetzung durch Syntela, auf meinen Widerspruch kam gar keine Reaktion. Nach Ablauf meiner gesetzten Frist habe ich mich direkt schriftlich mit der DAK Hamburg in Verbindung gesetzt, Beschwerde über Syntela und Einreichung Klage. Rückruf, Entschuldigung und rasche Nachzahlung inkl. Mahnpauschale und Mahngebühr.
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Jessica Herwig
02.03.2017 10:40
Hast du mit dem Widerspruch auch direkt die Mahnung versendet?
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Jessica Herwig schrieb:

Hast du mit dem Widerspruch auch direkt die Mahnung versendet?

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Tempelritter
02.03.2017 10:56
Jessica Herwig schrieb am 2.3.17 10:40:
Hast du mit dem Widerspruch auch direkt die Mahnung versendet?


Ja mit dem Widerspruch geht gleich die Mahnung mit Pauschale und Mahngebühren raus, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. In Zukunft gleichzeitig an die Syntela und an die DAK Hamburg.
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[zitat]Jessica Herwig schrieb am 2.3.17 10:40: Hast du mit dem Widerspruch auch direkt die Mahnung versendet?[/zitat] Ja mit dem Widerspruch geht gleich die Mahnung mit Pauschale und Mahngebühren raus, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. In Zukunft gleichzeitig an die Syntela und an die DAK Hamburg.
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Tempelritter schrieb:

Jessica Herwig schrieb am 2.3.17 10:40:
Hast du mit dem Widerspruch auch direkt die Mahnung versendet?


Ja mit dem Widerspruch geht gleich die Mahnung mit Pauschale und Mahngebühren raus, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. In Zukunft gleichzeitig an die Syntela und an die DAK Hamburg.

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Jessica Herwig
02.03.2017 11:05
Bei mir sind die leider noch unter den vier Wochen
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Jessica Herwig schrieb:

Bei mir sind die leider noch unter den vier Wochen

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Papa Alpaka
02.03.2017 11:07
...die 28 Tage musst du nicht abwarten wenn Syntela im Auftrag der DAK endgültig erklärt hat nicht bezahlen zu wollen; in diesem Moment tritt automatisch Verzug ein. Syntela als Nichtverbraucher bedarf keines ausdrücklichen Hinweises auf diese Folge und bekommt gleichzeitig den Verzugsschadenszinssatz für Unternehmer :)

Besonders effektiv: Wenn der Versicherte noch bei dir in Behandlung ist anrufen, die Nummer der DAK durchgeben und die kommenden Behandlungen unter Verweis auf Nichtbezahlung absagen. Du ahnst gar nicht wie schnell eine telefonische Ankündigung einer schriftlichen Zusage der Kostenübernahme kommen kann :D
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• Jessica Herwig
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• Tempelritter
...die 28 Tage musst du nicht abwarten wenn Syntela im Auftrag der DAK endgültig erklärt hat nicht bezahlen zu wollen; in diesem Moment tritt automatisch Verzug ein. Syntela als Nichtverbraucher bedarf keines ausdrücklichen Hinweises auf diese Folge und bekommt gleichzeitig den Verzugsschadenszinssatz für Unternehmer :) Besonders effektiv: Wenn der Versicherte noch bei dir in Behandlung ist anrufen, die Nummer der DAK durchgeben und die kommenden Behandlungen unter Verweis auf Nichtbezahlung absagen. Du ahnst gar nicht wie schnell eine telefonische Ankündigung einer schriftlichen Zusage der Kostenübernahme kommen kann :D
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Papa Alpaka schrieb:

...die 28 Tage musst du nicht abwarten wenn Syntela im Auftrag der DAK endgültig erklärt hat nicht bezahlen zu wollen; in diesem Moment tritt automatisch Verzug ein. Syntela als Nichtverbraucher bedarf keines ausdrücklichen Hinweises auf diese Folge und bekommt gleichzeitig den Verzugsschadenszinssatz für Unternehmer :)

Besonders effektiv: Wenn der Versicherte noch bei dir in Behandlung ist anrufen, die Nummer der DAK durchgeben und die kommenden Behandlungen unter Verweis auf Nichtbezahlung absagen. Du ahnst gar nicht wie schnell eine telefonische Ankündigung einer schriftlichen Zusage der Kostenübernahme kommen kann :D

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Tempelritter schrieb:

Auf keinen Fall, nach den HMR ist eine neue Diagnose ein neuer Regelfall. Die DAK bzw. Syntela will das ablehnen und aussitzen. Ich hatte auch eine Absetzung durch Syntela, auf meinen Widerspruch kam gar keine Reaktion. Nach Ablauf meiner gesetzten Frist habe ich mich direkt schriftlich mit der DAK Hamburg in Verbindung gesetzt, Beschwerde über Syntela und Einreichung Klage. Rückruf, Entschuldigung und rasche Nachzahlung inkl. Mahnpauschale und Mahngebühr.



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