Wir suchen Verstärkung für unser
Team gerne als Freie Mitarbeiter
oder Festanstellung.
Mittelfristig auch Praxisübernahme
denkbar.
Die Praxis befindet sich in bester
Lage, seit mehr als 15 Jahren
mitten auf der Schloßstrasse in
Berlin Steglitz.
Team gerne als Freie Mitarbeiter
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Mittelfristig auch Praxisübernahme
denkbar.
Die Praxis befindet sich in bester
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Berlin Steglitz.
Ich würde gerne eine Praxis gründen, um eine Kassenzulassung zu bekommen. Möchte aber eigentlich nur im Hausbesuch arbeiten. (Bei GKV Patienten, die selbstverständlich auch HB verschrieben bekommen haben)
Allerdings macht mir da Folgender Teil aus dem Rahmenvertrag etwas sorgen:
"Die Maßgeblichkeit ist gegeben,
wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens
25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte CKV-Versicherte geoffnet ist.
Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten während der
Öffnungszeiten aufgrund der Durchführung von von ärztlich ärztlich verordneten
Hausbesuchen, der Erbringung von Leistungen in Einrichtungen nach $ 11
Absatz 2 der HeilM-RL bzw. $ 9 Absatz 2 der HeilM-RL ZĂ, Krankheit, Urlaub
oder berufliche Fortbildung."
Ich bin mir jetzt unsicher wie sich das "hiervon ausgenommen" in meinem Fall auswirkt.
Hat da jemand Erfahrung? Darf ich das überhaupt machen?
LG
Tim
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tim190 Das Wort "temporär" ist doch ziemlich klar, oder? Nur HB geht nicht. Diese Diskussion wurde hier schon oft geführt. Nutze mal die Sufu.
Und davon mal abgesehen, braucht das ganze ja auch eine gewisse Anlaufzeit, was wenn ich einfach die ersten paar Wochen oder Monate keine große nachfrage in der Praxis habe aber dafür haufen HBs?
Vorallem ist dieser Paragraph nicht nachvollziehbar, da ich ja Jemanden anstellen kann, der nur HBs macht. Also warum kann ich das nicht?
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tim190 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij So klar finde ich das eben nicht. Heißt das ich kann 50/50 oder 70/30 machen? Auch 90/10 ist Zeitlich begrenzt. Und natürlich habe ich schon bei anderen Diskusionen nachgeschaut. Die sind aber Teilweise deutlich älter und nicht Konkret. (Zumindest die, die ich gefunden habe)
Und davon mal abgesehen, braucht das ganze ja auch eine gewisse Anlaufzeit, was wenn ich einfach die ersten paar Wochen oder Monate keine große nachfrage in der Praxis habe aber dafür haufen HBs?
Vorallem ist dieser Paragraph nicht nachvollziehbar, da ich ja Jemanden anstellen kann, der nur HBs macht. Also warum kann ich das nicht?
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Kalle1 schrieb:
Nein
Ansonsten ist die Gewichtung tatsächlich nicht näher definiert. Wenn man die Rechtsliteratur bemüht, findet man zu Begriffe, wie temporär oder vorübergehend, verschiedene Auslegungen bezüglich des Umfangs. Aber auf jedem Fall alle unter 50% der Zeit.
Wenn du mehr Klarheit haben möchtest, kannst du ja mal dein zukünftiger Vertragspartner - der GKV-Spitzenverband - rechtsverbindlich nach deren Auslegung fragen.
Im Übrigen musst du nicht persönlich die 30 Stunden gewährleisten. Das kann auch von angestellte Therapeuten geleistet werden. Es geht um Praxisöffnungszeiten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tim190 Möchte aber eigentlich nur im Hausbesuch arbeiten. Diese, deine Absicht ist nicht möglich. Genau das sagt das Wort "temporär" aus. Was ist darin nicht klar?
Ansonsten ist die Gewichtung tatsächlich nicht näher definiert. Wenn man die Rechtsliteratur bemüht, findet man zu Begriffe, wie temporär oder vorübergehend, verschiedene Auslegungen bezüglich des Umfangs. Aber auf jedem Fall alle unter 50% der Zeit.
Wenn du mehr Klarheit haben möchtest, kannst du ja mal dein zukünftiger Vertragspartner - der GKV-Spitzenverband - rechtsverbindlich nach deren Auslegung fragen.
Im Übrigen musst du nicht persönlich die 30 Stunden gewährleisten. Das kann auch von angestellte Therapeuten geleistet werden. Es geht um Praxisöffnungszeiten.
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Michael Fuchs schrieb:
@tim190 Kannst du, wenn du für deine Praxisräume jemanden anstellst, der die nötigen Anwesenheitszeiten anwesend ist.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij es sind 25h an mind. 3 Tagen 😊
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Problem beschreiben
tim190 schrieb:
Hi,
Ich würde gerne eine Praxis gründen, um eine Kassenzulassung zu bekommen. Möchte aber eigentlich nur im Hausbesuch arbeiten. (Bei GKV Patienten, die selbstverständlich auch HB verschrieben bekommen haben)
Allerdings macht mir da Folgender Teil aus dem Rahmenvertrag etwas sorgen:
"Die Maßgeblichkeit ist gegeben,
wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens
25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte CKV-Versicherte geoffnet ist.
Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten während der
Öffnungszeiten aufgrund der Durchführung von von ärztlich ärztlich verordneten
Hausbesuchen, der Erbringung von Leistungen in Einrichtungen nach $ 11
Absatz 2 der HeilM-RL bzw. $ 9 Absatz 2 der HeilM-RL ZĂ, Krankheit, Urlaub
oder berufliche Fortbildung."
Ich bin mir jetzt unsicher wie sich das "hiervon ausgenommen" in meinem Fall auswirkt.
Hat da jemand Erfahrung? Darf ich das überhaupt machen?
LG
Tim
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Papa Alpaka schrieb:
Dürfte erheblich günstiger kommen als eine Praxis einzurichten (außer man bekommt die 59m² sehr günstig)
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mimikri schrieb:
Vielleicht fragst du mal in einer bestehenden Praxis nach einer Teilhaberschaft (heißt das so?) . Wenn die Praxis den Öffnungszeiten entspricht und einer der Teilhaber nur HB macht, ist alles bestens. Da gibt's bestimmt Möglichkeiten, sich abzusprechen.
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